Rahmenbedingungen
Kontaktaufnahme
Für die Vereinbarung eines psychotherapeutischen Erstgesprächs können Sie mich gerne per E-Mail, Telefon oder SMS kontaktieren. Sollte ich zu dem Zeitpunkt nicht erreichbar sein, melde ich mich verlässlich und so rasch wie möglich bei Ihnen zurück. Meine Praxis befindet sich im 2. Bezirk in Wien. Gemeinsam finden wir einen passenden Termin für ein erstes persönliches Kennenlernen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch bietet uns die Möglichkeit, einander in Ruhe kennenzulernen und einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen. Sie bekommen dabei auch einen Einblick in meine Praxis und meine Arbeitsweise. Das Gespräch dauert bis zu 50 Minuten. Für das Erstgespräch verrechne ich ein vergünstigtes Honorar von 60 €, da mir ein persönliches und niederschwelliges Kennenlernen besonders wichtig ist.
Honorar
Erstgespräch: 60 €
Erwachsene: 100 € / 50 Minuten
Kinder und Jugendliche (12 - 18 Jahre): 80 € / 50 Minuten
Paare: 150 € / 90 Minuten
Nach der Einheit erhalten Sie von mir per E-Mail eine Honorarnote. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen per Überweisung.
Eine Teilrefundierung über die Krankenkassa ist möglich.
Verschwiegenheit
Ab dem Zeitpunkt unseres ersten Kontakts gilt für mich als Therapeut die gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz). Das bedeutet, dass alles, was Sie mir anvertrauen, unter uns bleibt.
Frequenz & Dauer
Eine Einzeltherapieeinheit dauert 50 Minuten, eine Paartherapie 90 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt, wobei persönliche Umstände wie Urlaub oder Krankheit zu längeren Abständen führen können.
Wie lange eine Psychotherapie dauert, lässt sich nicht pauschal festlegen. Das hängt von Ihrem Anliegen und Ihren persönlichen Zielen ab. Der therapeutische Prozess wird daher regelmäßig gemeinsam reflektiert und angepasst.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, hat eine Absage mindestens 48 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Wenn die Einheit nicht oder zu kurzfristig abgesagt wird, bin ich gezwungen, die Therapieeinheit zum regulären Honorar in Rechnung zu stellen.
Kostenzuschuss über die Krankenkassa
Da ich in der Berufsliste Psychotherapie des BMASGPK eingetragen bin, ist es möglich, bei Ihrer Krankenkassa einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu beantragen.
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Tarife für Kostenzuschüsse: Die Krankenkassa erstattet einen Teil des psychotherapeutischen Honorars. Abhängig davon, wo Sie versichert sind, variiert die Höhe des Kostenzuschusses pro Einheit (ÖGK: 33,70€, SVS 50,00€, BVAEB 50,20€, KFA 39,00€). Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkassa.
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Arztbestätigung: Für die ersten 10 Einheiten können Sie ohne eine zusätzliche Bewilligung einen Kostenzuschuss beantragen. Sie benötigen eine Arztbestätigung, die Sie gleich nach dem Erstgespräch bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin einholen.
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Nach den ersten 10 Einheiten: Für die ersten 10 Einheiten können Sie erst im Nachhinein einen Kostenzuschuss beantragen. Den Antrag müssen Sie selbst bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Sie benötigen dafür die genannte Arztbestätigung sowie die von mir ausgestellten Honorarnoten bzw. eine Zahlungsbestätigung.
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Bewilligungspflichtiger Antrag: Eine weitere Kostenunterstützung für zusätzliche 50 Einheiten ist bewilligungspflichtig. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen, den wir gemeinsam nach der 6. oder 7. Einheit vorbereiten. Eine solche Unterstützung durch Ihre Krankenkassa ist nur bei psychischen Erkrankungen (nach ICD 10) möglich. Dieser Antrag sollte vor der 11. Einheit bei Ihrer Krankenkassa eingelangt sein. Hierzu benötigen Sie das Antragsformular Ihrer Krankenkassa sowie die Honorarnoten bzw. eine Zahlungsbestätigung für die bereits durchgeführten Einheiten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband für Psychotherapie.
