top of page

Rahmenbedingungen

Wenn Sie daran Interesse haben, bei mir Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Ablauf sowie zu den organisatorischen Rahmenbedingungen.

Erstgespräch

Dieses erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie bekommen eine Vorstellung von meiner Person, der Praxis und dem Ambiente. Die Dauer des Gesprächs kann variieren, jedoch maximal 50 Minuten lang dauern. Ich verlange für das Erstgespräch ein vergünstigtes Honorar von 60 Euro, da es sich um ein erstes Kennenlernen handelt und der Grundstein für eine vertrauensvolle Beziehung gelegt werden soll.

​​

Honorar

  • Erstgespräch: 60 Euro

  • Erwachsene: 100 Euro / 50 Minuten

  • Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre): 80 Euro / 50 Minuten

  • Paare: 150 Euro / 90 Minuten

 

Nach der Einheit erhalten Sie von mir per E-Mail eine Honorarnote. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen per Überweisung. Eine Refundierung über die Krankenkassa ist möglich (siehe Informationen unten).

 

Dauer und Frequenz

Eine Therapieeinheit im Einzelsetting dauert 50 Minuten, bei einer Paartherapie 90 Minuten. Es hat sich bewährt, dass einmal pro Woche eine Einheit stattfindet. Urlaube, Krankheitsfälle etc. können dazu führen, dass längere Abstände zwischen Einheiten auftreten.

 

Dauer der Therapie

Die ersten Einheiten dienen in erster Linie dem Aufbau einer psychotherapeutischen Vertrauensbeziehung. Anschließend hängt die Dauer der Therapie sehr stark von Ihrem Anliegen und Ihren Zielsetzungen ab. Eine genaue Stundenanzahl zu definieren, kann im Vorhinein problematisch sein. Der laufende therapeutische Prozess sollte jedoch von Klient*in und Therapeut*in regelmäßig überprüft werden.

 

Verschwiegenheit

Ab dem Zeitpunkt unseres ersten Kontakts gilt die gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht der/des Therapeut*in. Das bedeutet, dass alles, was Sie mir anvertrauen, unter uns bleibt.

 

Absagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, hat eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Wenn die Einheit nicht oder zu kurzfristig abgesagt wird, bin ich gezwungen, die Therapiestunde zum regulären Honorar in Rechnung zu stellen.

Kostenzuschuss über die Krankenkassa

Da ich in der Berufsliste Psychotherapie des BMASGPK eingetragen bin, ist es möglich, bei Ihrer Krankenkassa einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu beantragen.

  • Tarife für Kostenzuschüsse: Die Krankenkassa erstattet einen Teil des psychotherapeutischen Honorars. Abhängig davon, wo Sie versichert sind, variiert die Höhe des Kostenzuschusses pro Einheit (ÖGK: 33,70€, SVS 45,00€, BVAEB 48,80€, KFA 36,00€). Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkassa.

  • Arztbestätigung: Für die ersten 10 Einheiten können Sie ohne eine zusätzliche Bewilligung einen Kostenzuschuss beantragen. Sie benötigen eine Arztbestätigung, die Sie gleich nach dem Erstgespräch bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin einholen.

  • Nach den ersten 10 Einheiten: Für die ersten 10 Einheiten können Sie erst im Nachhinein einen Kostenzuschuss beantragen. Den Antrag müssen Sie selbst bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Sie benötigen dafür die genannte Arztbestätigung sowie die von mir ausgestellten Honorarnoten bzw. eine Zahlungsbestätigung.

  • Bewilligungspflichtiger Antrag: Eine weitere Kostenunterstützung für zusätzliche 50 Einheiten ist bewilligungspflichtig. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen, den wir gemeinsam nach der 6. oder 7. Einheit vorbereiten. Eine solche Unterstützung durch Ihre Krankenkassa ist nur bei psychischen Erkrankungen (nach ICD 10) möglich. Dieser Antrag sollte vor der 11. Einheit bei Ihrer Krankenkassa eingelangt sein. Hierzu benötigen Sie das Antragsformular Ihrer Krankenkassa sowie die Honorarnoten bzw. eine Zahlungsbestätigung für die bereits durchgeführten Einheiten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband für Psychotherapie.

 

bottom of page