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Rahmenbedingungen

Wenn Sie daran Interesse haben, bei mir Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Ablauf sowie zu den organisatorischen Rahmenbedingungen.

Erstgespräch

Dieses erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie bekommen eine Vorstellung von meiner Person, der Praxis und dem Ambiente. Die Dauer des Gesprächs kann variieren, jedoch maximal 50 Minuten lang dauern. Ich verlange für das Erstgespräch das reguläre Honorar für eine Therapieeinheit (siehe unten). Sollte sich aus dem Erstgespräch eine laufende Therapie ergeben, ist jedoch die erste Therapieeinheit kostenfrei.

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Honorar

  • Erwachsene: 80 Euro / 50 Minuten

  • Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre): 60 Euro / 50 Minuten

  • Paare: 130 Euro / 90 Minuten

 

Nach der Einheit erhalten Sie von mir per E-Mail eine Honorarnote. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen per Überweisung. Eine Refundierung über die Krankenkassa ist bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision leider nicht möglich.

 

Dauer und Frequenz

Eine Therapieeinheit im Einzelsetting dauert 50 Minuten, bei einer Paartherapie 90 Minuten. Es hat sich bewährt, dass einmal pro Woche eine Einheit stattfindet. Urlaube, Krankheitsfälle etc. können dazu führen, dass längere Abstände zwischen Einheiten auftreten.

 

Dauer der Therapie

Die ersten Einheiten dienen in erster Linie dem Aufbau einer psychotherapeutischen Vertrauensbeziehung. Anschließend hängt die Dauer der Therapie sehr stark von Ihrem Anliegen und Ihren Zielsetzungen ab. Eine genaue Stundenanzahl zu definieren, kann im Vorhinein problematisch sein. Der laufende therapeutische Prozess sollte jedoch von Klient*in und Therapeut*in regelmäßig überprüft werden.

 

Verschwiegenheit

Ab dem Zeitpunkt unseres ersten Kontakts gilt die gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht der/des Therapeut*in. Das bedeutet, dass alles, was Sie mir anvertrauen, unter uns bleibt.

 

Absagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, hat eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Wenn die Einheit nicht oder zu kurzfristig abgesagt wird, bin ich gezwungen, die Therapiestunde zum regulären Honorar in Rechnung zu stellen.

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